AGB


1. Allgemeines/ Geltungsbereich 

• 1.1 Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners (im folgenden „Käufer“ genannt), erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den eigenen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos durchführen.

• 1.2 Die Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

• 1.3 Die Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern.

2. Angebot und Annahme

• 2.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenzeitlicher Verkauf der Ware, Lieferausschluss und Preisänderung bleiben vorbehalten. Für den Umfang unserer Lieferverpflichtung ist unsere Auftragsbestätigung bzw. Angebot maßgeblich. Mündliche und fernmündliche Abreden werden erst mit schriftlicher Bestätigung wirksam.

• 2.2 Ist die Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen. Spätestens kommt der Vertrag mit Absendung der bestellten Ware, bei teilweiser Leistung mit Absendung des ersten Teils zustande.

3. Preise/ Zahlungsbedingungen

• 3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten genannte Preise stets „ab Werk“. Skonto gilt nur bei ausdrücklich schriftlicher Bestätigung durch uns als vereinbart.

• 3.2 Transport- und alle sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Versendung trägt der Käufer.

• 3.3 Die genannten Preise verstehen sich stets netto; die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe wird hinzugerechnet. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Zahlungsbedingungen auf unser Konto auszugleichen. Diese jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen sind auf der jeweiligen Rechnung vermerkt.

• 3.4 Falls nicht explizit vermerkt beinhalten die Sargpreise nicht die Preise von Deckelschrauben u. -rosetten, Griffgarnituren, Deckelringen, Metalleckverstärkungen und Innenausstattungen.

• 3.5 Kommt der Besteller mit einer der in Ziff. 3.3 genannten Beträge in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 10% p. a. zu verlangen.

• 3.6 Etwaiger Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche entsteht, kann dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

• 3.7 Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die jeweils älteste, nicht titulierte Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten oder Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

• 3.8 Ist mit dem Käufer als Zahlungsbedingung das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren vereinbart, so wird die Lastschrift dem Konto des Kunden in der dem Rechnungsdatum folgenden Kalenderwoche belastet.

4. Lieferung/ Lieferzeit/ Verzug

• 4.1 Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zugesagt haben.

• 4.2 Lieferfristen beginnen frühestens an dem Tag, an dem der Vertrag geschlossen wurde.

• 4.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir bis zu Ihrem Ablauf den Liefergegenstand an den Kunden verschickt haben oder diesem die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

• 4.4 Wegen Lieferverzögerungen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, kann der Besteller keine Ansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere für die Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt. Der vereinbarte Liefertermin verschiebt sich in diesen Fällen entsprechend der Dauer des Lieferhindernisses. Im übrigen richtet sich die Haftung nach Ziff. 7.

• 4.5 Rücklieferungen können nur nach vorherigem, ausdrücklich erklärtem, Einverständnis durch uns erfolgen. Die entsprechend zurückgesandte Ware muss in einwandfreiem, gebrauchsfreiem und verkaufsfähigem Zustand sein. Die Rücksendung muss frachtfrei und auf Gefahr des Versenders erfolgen, unter Abzug von 10% Rücknahmegebühr. Bearbeitungsgebühren werden nach Aufwand in Abzug gebracht.

• 4.6 Verzögert der Käufer den Liefertermin, nimmt er den Liefergegenstand nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab oder kommt er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

5. Gefahrenübergang/ Verpackung

• 5.1 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

• 5.2 Lieferungen erfolgen „ab Werk“. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers werden wir die Ware auf dessen Kosten gegen Transportrisiko versichern.

• 5.3 Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

6. Eigentumsvorbehalt

• 6.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Teilen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.

• 6.2 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Teile pfleglich zu behandeln.

• 6.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

• 6.4 Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wurde. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach Auslieferung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht gestellt ist oder Zahlungseinstellung nicht vorliegt.

• 6.5 Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt alleine uns.

7. Sachmängelhaftung/ Haftung

• 7.1. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Abnutzung, Lagerung oder sonstige Handlungen des Käufers oder Dritter auftreten.

• 7.2. Garantien gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erklärung durch uns als abgegeben.

• 7.3. Die gesetzlichen Ansprüche aus Sachmängelhaftung verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Ware. Eine Haltbarkeitsgarantie ist damit nicht abgegeben.

• 7.4. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung steht uns zu.

• 7.5. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden nicht von uns getragen, soweit die Aufwendungen sich dadurch erhöhen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als der gewerblichen Niederlassung des Käufers verbracht worden ist. Dies gilt nicht, wenn das Verbringen dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache entspricht.

• 7.6. Unsere Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz ist uneingeschränkt gegeben, wenn eine uns zurechenbare Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Soweit die uns zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

• 7.7. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

8. Aufrechnung/ Abtretungsverbot

• 8.1 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt sind. Das Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist auf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis beschränkt.

• 8.2 Sämtliche Ansprüche des Käufers aus dem Vertragsverhältnis mit Eberhard Hollmann GmbH & Co. KG sind nicht abtretbar.

9. Sonstiges/ Schlußbestimmungen

• 9.1 Der Erfüllungsort ist der Ort unseres Geschäftssitzes.

• 9.2 Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Wohnsitz zuständige Gericht ausschließlich zuständig; Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Käufer auch an dem für ihn zuständigen Gericht zu verklagen.

• 9.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

• 9.4 Soweit einzelne Bestimmungen des Vertragsverhältnisses unwirksam sind, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am ehesten entspricht.

• 9.5 Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen stets der Schriftform.